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E-Auto Zulassung: Fehler vermeiden, Vorteile nutzen

KFZ-Zulassungsstelle

E-Auto Zulassung: Fehler vermeiden, Vorteile nutzen

Die Elektromobilität ist längst in der Breite angekommen. Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein E-Fahrzeug…

E-Auto zulassen: Das müssen Sie wissen

Die Elektromobilität ist längst in der Breite angekommen. Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein E-Fahrzeug – ob aus Umweltbewusstsein, steuerlichen Gründen oder wegen staatlicher Förderung. Doch bei der Zulassung eines Elektroautos gibt es einige besonderen Anforderungen, die Sie kennen sollten. Damit Sie optimal vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie verständlich zusammengefasst.

Diese Unterlagen brauchen Sie zur Zulassung eines Elektroautos

Grundsätzlich gelten für die Zulassung eines Elektroautos die gleichen Unterlagen wie bei jedem anderen Fahrzeug:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Ggf. Vollmacht, falls Sie nicht selbst erscheinen

Wichtig bei E-Autos: Einige Zulassungsstellen verlangen zusätzlich Unterlagen zur Batterie – etwa ein Garantiebeleg oder eine Erklärung zu den Eigentumsverhältnissen, besonders bei Batterie-Miete. Bei Importfahrzeugen können weitere Nachweise erforderlich sein (z. B. Zolldokumente).

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EVB-Nummer und Haftpflichtversicherung – was Sie beachten sollten

Jedes Fahrzeug in Deutschland benötigt vor der Zulassung eine Haftpflichtversicherung. Als Nachweis dient die sogenannte EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die Sie von Ihrer Versicherung erhalten.

Für Elektroautos gilt:

  • Achten Sie bei der Beantragung darauf, dass Sie ein E-Fahrzeug versichern. So werden alle Fahrzeugdaten korrekt erfasst.
  • Einige Versicherer führen E-Autos in separaten Tarifklassen – das kann den Beitrag leicht beeinflussen.
  • Bei Importen oder technischen Umbauten kann die Versicherung vor Ausstellung der EVB weitere Fahrzeugdaten oder Unterlagen anfordern.

Unser Tipp: Beantragen Sie die EVB-Nummer frühzeitig – idealerweise parallel zum Fahrzeugkauf. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Zulassung.

Umweltplakette und E-Kennzeichen – freiwillig oder verpflichtend?

Grüne Umweltplakette

Obwohl E-Autos lokal emissionsfrei fahren, benötigen sie eine grüne Umweltplakette, um in Umweltzonen unterwegs sein zu dürfen. Diese kann auch für Neuwagen mit E-Kennzeichen erforderlich sein – abhängig von der Stadt.

Das E-Kennzeichen ist freiwillig, bringt jedoch konkrete Vorteile:

  • Kostenloses oder vergünstigtes Parken in vielen Kommunen
  • Zufahrtserlaubnis zu sonst gesperrten Bereichen (z. B. Umweltzonen, Busspuren)
  • Fördervoraussetzung bei manchen Programmen oder Ladetarifen

Voraussetzung: Das Fahrzeug muss rein elektrisch oder als förderfähiger Plug-in-Hybrid zugelassen sein. Fragen Sie am besten direkt bei der Zulassungsstelle nach den aktuellen Regelungen.

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Förderungen und steuerliche Vorteile für Elektroautos

Mit einem E-Fahrzeug sichern Sie sich derzeit mehrere finanzielle Vorteile – sowohl beim Kauf als auch im laufenden Betrieb:

  • Kfz-Steuerbefreiung für 10 Jahre, bei Erstzulassung bis 31.12.2025
  • Regionale Förderprogramme für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur (je nach Bundesland oder Stadt)
  • Steuervorteil für Dienstwagenfahrer: nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuern
  • Verschiedene Förderungen bei gewerblicher Nutzung, etwa bei kommunalem Einsatz oder Handwerksfahrzeugen

Wichtig: Viele Förderungen müssen vor der Zulassung oder dem Kauf beantragt werden. Prüfen Sie unbedingt rechtzeitig die jeweiligen Fristen und Voraussetzungen.

Info:

Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts profitieren Elektrofahrzeuge durch Kaufprämien und Steuervergünstigungen oft von niedrigeren Gesamtkosten als vergleichbare Verbrenner.
Quelle:
Fraunhofer ISI – Attraktivität von Elektrofahrzeugen (PDF)

Besonderheiten bei der Zulassung von Import-Elektrofahrzeugen

LKW mit importfahrzeugen

Immer mehr Käufer entscheiden sich für Elektrofahrzeuge aus dem EU-Ausland – etwa wegen attraktiver Preise oder besserer Ausstattung. Doch gerade bei importierten E-Autos gelten bei der Zulassung einige zusätzliche Anforderungen.

Das sollten Sie beachten:

  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) ist Pflicht. Fehlt sie, kann eine Einzelabnahme nach §21 StVZO nötig sein.
  • Zoll- und Steuerunterlagen müssen bei Importen aus Nicht-EU-Ländern vorgelegt werden (z. B. Verzollungsnachweis, Rechnung, Ursprungsnachweis).
  • Bei Fahrzeugen mit batteriebezogenen Besonderheiten (Mietakku, Batteriezertifikat, englische Dokumente) kann die Zulassungsstelle zusätzliche Erklärungen oder Übersetzungen verlangen.
  • Auch die Ausstellung des E-Kennzeichens ist nur möglich, wenn die technischen Daten vollständig dokumentiert und mit deutschem Standard vergleichbar sind.

Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrer Zulassungsstelle oder einem Zulassungsdienst, welche Unterlagen für Ihr konkretes Importmodell erforderlich sind. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen oder doppelte Wege.

Tipp:

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E-Auto gekauft? Dann überlassen Sie die Zulassung den Profis.

Der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug ist ein kluger Schritt – für die Umwelt, Ihre laufenden Kosten und oft auch steuerlich. Doch bevor Sie losfahren können, steht die Zulassung an. Und genau hier beginnt oft der bürokratische Aufwand: COC-Papiere, EVB-Nummer, Umweltplakette, SEPA-Mandat – und im Fall von Import zusätzliche Nachweise. Fehler oder fehlende Unterlagen führen schnell zu unnötigen Wartezeiten.

Wir vom Zulassungscenter München nehmen Ihnen diese Hürden ab. Ob privat oder gewerblich – wir kümmern uns zuverlässig, schnell und rechtssicher um Ihre E-Auto-Zulassung. Sie übermitteln uns bequem Ihre Unterlagen, wir übernehmen den Rest: Dokumentenprüfung, Behördengänge, Nummernschilder, Abholung und Versand.

Mit jahrelanger Erfahrung und einem spezialisierten Team wissen wir genau, worauf es bei der E-Zulassung ankommt – vom Batteriegarantienachweis bis zur korrekten Ausstellung eines E-Kennzeichens. Dabei behalten wir auch mögliche Fördervoraussetzungen im Blick, sodass Ihnen keine Vorteile entgehen. Sparen Sie sich Zeit, Aufwand und Unsicherheit. Konzentrieren Sie sich auf das, was zählt: Ihr neues Fahrzeug – wir übernehmen den Papierkram.

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Fazit

Die Zulassung eines Elektroautos ist kein großer Aufwand – aber sie erfordert etwas mehr Aufmerksamkeit als bei einem klassischen Fahrzeug. Wer die richtigen Unterlagen vorbereitet, seine EVB-Nummer rechtzeitig organisiert und auf Fördermöglichkeiten achtet, spart nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. Sie möchten die Zulassung nicht selbst übernehmen? Dann überlassen Sie die Formalitäten den Profis: Wir vom Zulassungscenter München kümmern uns um alle Schritte – schnell, zuverlässig und mit Erfahrung aus tausenden Zulassungen.

FAQs:

1: Muss ein Elektroauto zur Zulassung technisch geprüft werden?

Antwort:
Bei Neufahrzeugen ist in der Regel keine TÜV- oder DEKRA-Abnahme erforderlich, da die sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bereits alle technischen Daten enthält. Bei Importfahrzeugen, Umbauten oder älteren Modellen kann jedoch eine Einzelabnahme nach §21 StVZO nötig sein.

2: Kann ich mein E-Auto auch mit Wechselkennzeichen zulassen?

Antwort:
Ja, das ist möglich – Wechselkennzeichen sind auch für E-Fahrzeuge zulässig. Voraussetzung: Beide Fahrzeuge müssen in dieselbe Fahrzeugklasse fallen und dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden. Wichtig: Fördervorteile wie die Steuerbefreiung gelten nur für das E-Fahrzeug, nicht für das „Partnerfahrzeug“.

3: Gibt es für E-Autos besondere Regeln bei der Ummeldung?

Antwort:
Die Ummeldung eines Elektroautos unterscheidet sich formell nicht von der eines herkömmlichen Fahrzeugs. Wer allerdings das E-Kennzeichen beibehalten möchte, sollte sicherstellen, dass alle technischen Voraussetzungen weiter erfüllt sind – etwa bei Umbauten oder geänderter Nutzung (z. B. Firmenfahrzeug).

4: Wie lange dauert die Zulassung eines Elektrofahrzeugs?

Antwort:
Die Bearbeitungszeit hängt von der Zulassungsstelle und der Auslastung ab. Mit vollständigen Unterlagen ist die Zulassung meist innerhalb von 1 bis 3 Werktagen erledigt. Bei Importen oder Leasingfahrzeugen kann es durch zusätzliche Nachweise (z. B. Batteriezertifikat, Zolldokumente) zu Verzögerungen kommen.

5: Können auch Plug-in-Hybride ein E-Kennzeichen bekommen?

Antwort:
Ja, aber nur, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Der Plug-in-Hybrid muss weniger als 50 g CO₂ pro km ausstoßen oder mindestens 60 km rein elektrisch fahren können (nach WLTP-Standard). Diese Werte sind den COC-Papieren zu entnehmen. Werden sie nicht erfüllt, gibt es kein E-Kennzeichen.

6: Kann ich mein E-Auto auch ohne E-Kennzeichen zulassen?

Antwort:
Ja, das ist möglich. Ein Elektrofahrzeug kann ganz regulär mit einem klassischen Kennzeichen zugelassen werden. Das E-Kennzeichen ist freiwillig, bringt aber praktische Vorteile – etwa beim Parken oder bei der Nutzung von Umweltzonen. Ohne E-Kennzeichen verzichten Sie auf diese Sonderrechte, obwohl Ihr Fahrzeug technisch dazu berechtigt wäre.

7: Gibt es Unterschiede bei der Zulassung von Firmenfahrzeugen mit Elektroantrieb?

Antwort:
Ja, in der Praxis gelten zusätzliche Anforderungen. Bei gewerblich genutzten E-Fahrzeugen müssen oft Firmenbescheinigung, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Zudem können steuerliche Sonderregelungen greifen, etwa bei der Dienstwagenversteuerung (0,25 %-Regel). Auch für Flottenfahrzeuge gelten teils andere Förderprogramme, die vorab beantragt werden müssen.

9: Muss ich für ein E-Auto beim Zulassen eine Kfz-Steuer bezahlen?

Antwort:
Nein – für reine Elektrofahrzeuge entfällt die Kfz-Steuer aktuell vollständig für 10 Jahre ab Erstzulassung (bei Zulassung bis 31.12.2025). Danach wird die Steuer vergünstigt erhoben. Wichtig: Der Steuerbefreiung liegt automatisch eine Prüfung durch das Finanzamt zugrunde – dafür ist das SEPA-Lastschriftmandat bei der Zulassung trotzdem erforderlich.

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