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Kennzeichenarten erklärt: Was passt zu mir?

Kfz-Kennzeichen Europäischer Standarddesign

Kennzeichenarten erklärt: Was passt zu mir?

In Deutschland gibt es weit mehr als nur das klassische Kfz-Kennzeichen. Je nach Fahrzeugtyp, Nutzung und rechtlicher…

Saison, H oder E? Das passende Kennzeichen finden

In Deutschland gibt es weit mehr als nur das klassische Kfz-Kennzeichen. Je nach Fahrzeugtyp, Nutzung und rechtlicher Situation stehen verschiedene Sonderkennzeichen zur Verfügung – mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Vorteilen und Einschränkungen. Ob Sie Ihr Cabrio nur im Sommer fahren, einen Oldtimer liebevoll pflegen, ein Elektroauto betreiben oder ein Fahrzeug ins Ausland verkaufen – die Wahl des passenden Kennzeichens kann Kosten senken, Zeit sparen und behördliche Vorgänge erleichtern. In diesem Beitrag geben wir einen detaillierten Überblick über vier gängige Sonderkennzeichen – Saison-, H-, E- und Zollkennzeichen – und erklären, wann sie sinnvoll sind, welche Unterlagen Sie benötigen und worauf Sie achten müssen.

Saisonkennzeichen – für Fahrzeuge mit begrenzter Nutzungszeit

Kurzzeitkennzeichen

Zielgruppe:
Fahrer:innen, die ihr Fahrzeug nicht ganzjährig nutzen – z. B. Motorräder, Cabrios, Wohnmobile oder Anhänger.

Rechtlicher Rahmen & Besonderheiten:
Ein Saisonkennzeichen ist auf einen klar definierten Zeitraum zwischen 2 und 11 Monaten pro Jahr begrenzt, der bei der Zulassung festgelegt und auf dem Schild vermerkt wird. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug nicht bewegt oder auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Vorteile für Halter:innen:

  • Reduzierte Kfz-Steuer und Versicherungskosten, da nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird
  • Kein jährliches Ab- und Anmelden nötig
  • Automatischer Versicherungsschutz außerhalb der Saison (sog. Ruheversicherung)

Nachteile:

  • Keine Spontannutzung außerhalb der Saison möglich
  • Bei Zuwiderhandlung drohen Versicherungsverlust und Bußgelder

Tipp: Ideal für Fahrzeuge, die zuverlässig saisonal eingesetzt werden – etwa von April bis Oktober.

Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen beantragen? Jetzt informieren: Zum Service beim Zulassungscenter München

H-Kennzeichen – Historisch fahren mit Steuerpauschale

Zielgruppe:
Besitzer von Fahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt und weitgehend im Originalzustand erhalten sind.

Rechtlicher Hintergrund:
Das H-Kennzeichen („H“ für „historisch“) wird nur nach bestandener Oldtimerbegutachtung durch einen anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA) vergeben. Grundlage ist § 23 StVZO.

Vorteile:

  • Pauschale Kfz-Steuer unabhängig von Hubraum oder Verbrauch (191 € Pkw, 46 € Motorrad)
  • Zufahrt in Umweltzonen auch ohne grüne Plakette
  • Anerkennung als Kulturgut – wertsteigernd für Sammler

Nachteile:

  • Kein H-Kennzeichen für stark modifizierte Fahrzeuge oder gewerbliche Nutzung
  • Gutachterkosten und Dokumentationsaufwand bei Beantragung

Tipp: Prüfen Sie frühzeitig die Kriterien für Originalität – kleine Umbauten können den Status gefährden.

Mehr zu den gesetzlichen Kriterien lesen Sie direkt beim TÜV Nord.

E-Kennzeichen – Für emissionsfreies Fahren mit Privilegien

Zielgruppe:
Fahrer:innen von voll-elektrischen Fahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen oder förderfähigen Plug-in-Hybriden.

Rechtlicher Rahmen:
Das E-Kennzeichen wird gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) vergeben. Es ist freiwillig, aber Voraussetzung für bestimmte kommunale Sonderrechte, etwa kostenloses Parken oder Zufahrtsrechte.

Voraussetzung:

  • Reine Elektrofahrzeuge oder Plug-in-Hybride mit max. 50 g CO₂/km oder mind. 60 km elektrischer Reichweite (nach WLTP)
  • Nachweis über technische Daten per COC-Papier

Vorteile:

  • Kostenloses oder vergünstigtes Parken in vielen Städten
  • Fahrberechtigung auf Busspuren, Umweltzonen
  • Sichtbare Kennzeichnung, z. B. für Arbeitgeber, Wohnbaugesellschaften oder Steuerämter

Nachteile:

  • Keine Pflicht – muss separat bei der Zulassung beantragt werden
  • Technische Nachweise erforderlich
  • Keine automatischen Förderansprüche (separate Anträge nötig)

Tipp: Beantragen Sie das E-Kennzeichen gleich mit – es kostet nichts extra, kann aber im Alltag echten Mehrwert bieten.

Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen – für Fahrzeuge, die Deutschland verlassen

Zielgruppe:
Käufer oder Eigentümer, die ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen möchten – etwa bei Fahrzeugverkauf oder Wohnortwechsel.

Besonderheit:
Das sog. Zollkennzeichen ist ein zeitlich begrenztes Kennzeichen (bis 12 Monate) mit Gültigkeitsvermerk. Es erlaubt Fahrten in Deutschland und ins Zielland – inklusive Versicherung und ggf. TÜV.

ADAC erklärt hier alle Anforderungen an das Ausfuhrkennzeichen im Detail

Voraussetzungen:

  • Ausfuhrversicherung (Spezial-Police)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II + Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)
  • Gültige HU/AU (TÜV), falls älter als 3 Jahre
  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung

Vorteile:

  • Rechtssichere Ausfuhr – inkl. Steuernachweis
  • Ermöglicht Anmeldung im Ausland
  • Gültig auch in vielen Nicht-EU-Ländern

Nachteile:

  • Hoher Dokumentationsaufwand
  • Nicht jede Versicherung bietet Ausfuhrpolicen an
  • Missbrauch (z. B. für Inlandsfahrten) kann strafbar sein

Tipp: Lassen Sie sich bei der Beantragung professionell unterstützen – falsche Angaben oder fehlende Nachweise verzögern den Export erheblich.

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Für wen lohnt sich welches Kennzeichen?

Kennzeichenart Geeignet für… Besonderheiten Steuer/Versicherung
Saisonkennzeichen Saisonale Nutzung, Zweitfahrzeuge Nutzung nur in bestimmten Monaten erlaubt Reduziert, je nach Laufzeit
H-Kennzeichen Originale Oldtimer (min. 30 Jahre) Sachverständigenprüfung nötig Feste Pauschale (191 €)
E-Kennzeichen E-Autos, Plug-in-Hybride Voraussetzung für Privilegien in Städten Kfz-Steuerbefreiung bis 2030
Zollkennzeichen Exportfahrzeuge ins Ausland Zeitlich befristet, Ausfuhrnachweise und Versicherung Keine langfristige Steuerpflicht

Tipp:

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Ob Saisonkennzeichen für das geliebte Motorrad, ein H-Kennzeichen für den gepflegten Oldtimer oder ein E-Kennzeichen für Ihr neues Elektroauto – bei der Wahl des passenden Kennzeichens geht es nicht nur um Vorschriften, sondern auch um praktische Vorteile. Steuerersparnis, Sonderrechte, vereinfachte Abläufe: Wer gut informiert ist, spart bares Geld und unnötige Wege. Das Zulassungscenter München ist Ihr Partner, wenn es darum geht, das richtige Kennzeichen korrekt und stressfrei zu beantragen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, beraten zu Besonderheiten und übernehmen sämtliche Behördengänge für Sie – auf Wunsch inkl. Schilderdruck, Dokumentenabholung und Versand.

Gerade bei Sonderkennzeichen wie dem H- oder Zollkennzeichen kommt es auf Genauigkeit und Erfahrung an. Wir wissen, welche Nachweise nötig sind, wo mögliche Stolperfallen lauern und wie Sie schnell zu Ihrem Ziel kommen – egal ob privat oder gewerblich. Verlassen Sie sich auf Erfahrung, Verlässlichkeit und persönliche Beratung. Wir begleiten Sie vom Antrag bis zur fertigen Zulassung – mit Klarheit, Transparenz und vollem Einsatz.

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Fazit

Die Wahl des richtigen Kennzeichens ist mehr als nur ein Detail – sie beeinflusst Kosten, Rechte und Pflichten im Straßenverkehr. Wer sich frühzeitig informiert und die passende Variante auswählt, kann bürokratische Hürden vermeiden und bares Geld sparen. Unser Team vom Zulassungscenter München hilft Ihnen gerne dabei, das passende Kennzeichen zu beantragen – schnell, korrekt und zuverlässig.

FAQs:

1: Kann ich ein Fahrzeug mit E- oder H-Kennzeichen auch als Firmenwagen nutzen?

Antwort:
Ein E-Kennzeichen kann auch bei gewerblicher Nutzung beantragt werden – z. B. für Lieferfahrzeuge, Taxen oder Dienstwagen. Ein H-Kennzeichen hingegen ist nicht für gewerbliche Nutzung zugelassen. Oldtimer mit H-Kennzeichen dürfen nur für private oder repräsentative Zwecke verwendet werden, nicht für regelmäßige betriebliche Fahrten.

2: Darf ich mit einem Saisonkennzeichen zur Werkstatt fahren, wenn die Saison noch nicht begonnen hat?

Antwort:
Nein – außerhalb des eingetragenen Saisonzeitraums dürfen Sie mit dem Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Auch Fahrten zur Werkstatt oder HU-Prüfung sind nicht erlaubt. Ist z. B. eine Hauptuntersuchung nötig, muss das Fahrzeug entweder transportiert oder für den entsprechenden Zeitraum kurzzeitig zugelassen werden.

3: Kann ein Fahrzeug gleichzeitig ein E- und ein Saisonkennzeichen tragen?

Antwort:
Ja, das ist möglich. Ein elektrisch betriebenes Fahrzeug kann auch saisonal zugelassen werden. In diesem Fall erhalten Sie ein Saisonkennzeichen mit dem Zusatz „E“, z. B. „M-AB 123 E“. Alle E-spezifischen Vorteile (z. B. Busspur, kostenloses Parken) gelten dann nur während des gültigen Saisonzeitraums.

4: Muss ich für ein Ausfuhrkennzeichen eine deutsche Adresse angeben?

Antwort:
Nein – für die Beantragung eines Zollkennzeichens ist keine Meldeadresse in Deutschland erforderlich. Sie benötigen lediglich einen gültigen Pass und die entsprechenden Fahrzeug- und Versicherungsunterlagen. Bei Antragstellung im Namen einer anderen Person ist eine Vollmacht notwendig.

5: Wie lange im Voraus kann ich ein Saisonkennzeichen beantragen?

Antwort:
Ein Saisonkennzeichen kann jederzeit vor Beginn des gewünschten Nutzungszeitraums beantragt werden. Die Gültigkeit beginnt mit dem im Fahrzeugschein eingetragenen Monat. Empfehlenswert ist eine Beantragung mindestens 2–3 Wochen vor Saisonstart, um Verzögerungen durch Unterlagenprüfung oder Versicherungsabgleich zu vermeiden.

6: Kann ich ein H-Kennzeichen mit einem Saisonzeitraum kombinieren?

Antwort:
Ja, das ist möglich. Oldtimer mit H-Kennzeichen können auch als Saisonfahrzeug zugelassen werden. So profitieren Sie von beiden Vorteilen: der pauschalen Kfz-Steuer für historische Fahrzeuge und einer reduzierten Versicherungsprämie bei begrenzter Nutzung. Wichtig ist, dass der Oldtimer auch außerhalb der Saison nicht im öffentlichen Raum bewegt oder abgestellt wird.

7: Kann ich mein Wunschkennzeichen auch bei Sonderkennzeichen verwenden?

Antwort:
Ja, ein Wunschkennzeichen ist auch für Saison-, H-, E- und Ausfuhrkennzeichen grundsätzlich möglich – sofern die gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination noch verfügbar ist. Bei Online-Reservierung geben Sie einfach die Art des Kennzeichens an. Bitte beachten Sie, dass Gebühren für Wunschkennzeichen zusätzlich anfallen (aktuell rund 10–15 €).

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