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Fahrzeugexport: Das passende Kennzeichen wählen

Sonderkennzeichens für zu exportierende Fahrzeuge

Fahrzeugexport: Das passende Kennzeichen wählen

Fahrzeuge zu überführen, zu testen oder ins Ausland zu exportieren, erfordert mehr als nur einen Schlüssel…

Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen? Ein Überblick

Ohne gültiges Kennzeichen ist jede Fahrt illegal. Wer nicht dauerhaft zulassen möchte, hat zwei Optionen: das Kurzzeitkennzeichen und das Ausfuhrkennzeichen. Beide unterscheiden sich jedoch grundlegend – in Zweck, Gültigkeit, Zulässigkeit im Ausland und technischer Voraussetzung. Dieser Beitrag erklärt detailliert, wann welches Kennzeichen notwendig ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und worauf Sie unbedingt achten müssen.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Das Kurzzeitkennzeichen ist ein zeitlich befristetes Kennzeichen für den vorübergehenden Gebrauch innerhalb Deutschlands. Es dient dazu, ein Fahrzeug für Probefahrten, Fahrten zur Werkstatt oder Überführungen fahrbereit zu machen – auch ohne reguläre Zulassung. Die Gültigkeit beträgt maximal 5 Kalendertage, erkennbar an der gelben Randmarkierung mit Ablaufdatum.

Wichtig:

Ein Kurzzeitkennzeichen ist nur im Inland gültig. Eine Nutzung im Ausland (z. B. zur Überführung nach Österreich oder in die Schweiz) ist nicht zulässig – auch dann nicht, wenn das Fahrzeug dort gekauft wurde.

Voraussetzungen:

  • Nachweis über gültige Kfz-Haftpflicht (eVB-Nummer)
  • Ausweisdokument des Halters (ggf. Vollmacht)
  • Nachweis über Fahrzeuginformationen (Zulassungsbescheinigung oder CoC)
  • Optional: gültige Hauptuntersuchung (für bestimmte Einsätze Voraussetzung)

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Was ist ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen)?

Bearbeitungsvorgang für Zollkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen ist für Fahrzeuge bestimmt, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt werden sollen – z. B. im Falle eines Verkaufs an ausländische Käufer:innen oder bei Wohnsitzwechsel ins Ausland. Es ist für mindestens 15 Tage bis zu 12 Monate gültig (je nach Versicherungstarif) und erlaubt grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU und in vielen Drittländern. Dieses Kennzeichen erfordert zwingend eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) und eine spezielle Zoll-Versicherungspolice, die den internationalen Versicherungsschutz absichert. Zusätzlich fallen Gebühren für Steuer, Zulassung, Schilderdruck und ggf. Übersetzungen an.

Voraussetzungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein/-brief)
  • Gültige HU-Prüfung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Zollversicherung (oft über Vermittler abgeschlossen)

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Unterschiede im Überblick

Merkmal Kurzzeitkennzeichen Ausfuhrkennzeichen (Zoll)
Gültigkeit max. 5 Tage 15 Tage bis zu 12 Monate
Nutzung Nur innerhalb Deutschlands International, inkl. Exportzwecke
HU erforderlich Nur bei bestimmten Verwendungen Immer erforderlich
Versicherung Kurzzeitversicherung (eVB) Zoll-Versicherung mit Auslandsschutz
Verwendung Probe-, Überführungs-, Werkstattfahrt Export, Ausfuhr, internationaler Verkehr
Kennzeichenfarbe Gelbes Feld rechts Rotes Feld rechts
Steuerpflicht Nein Ja, abhängig von Gültigkeitsdauer

Benötigte Unterlagen im Überblick

Ausfuhrkennzeichen-Kaufvertrag eines Kraftfahrzeuges

Wer ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen beantragen möchte, sollte die erforderlichen Dokumente vollständig bereithalten – denn fehlende Unterlagen führen oft zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Je nach Kennzeichenart unterscheiden sich die Anforderungen leicht:

Für ein Kurzzeitkennzeichen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer (elektronischer Versicherungsnachweis)
  • Nachweis über Fahrzeuginformationen (z. B. CoC-Dokument, alte Zulassung oder Datenbestätigung)
  • Optional: HU-Nachweis (für Werkstatt- oder Zulassungsfahrten erforderlich)

Für ein Ausfuhrkennzeichen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein/-brief)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • eVB-Nummer für die Zollversicherung
  • Ausweisdokument des Antragstellers
  • Ggf. Kaufvertrag oder Ausfuhrnachweis
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und Vollmacht

Tipp: Bei Unsicherheit über bestimmte Dokumente hilft ein telefonischer Vorab-Check – das spart Wege und Zeit. Wer über Dienstleister beantragt, kann oft auch einen Komplettservice inkl. Haftpflichtversicherungsabschluss, Schilderdruck und Dokumentenkontrolle nutzen.

Welche Länder Ausfuhrkennzeichen anerkennen und worauf beim Versicherungsschutz zu achten ist, zeigt der ADAC: ADAC-Info zur internationalen Nutzung von Zollkennzeichen

Tipp:

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Fazit:

Kurzzeitkennzeichen bieten eine einfache Möglichkeit für Inlandsfahrten ohne dauerhafte Zulassung. Für alle internationalen oder langfristigen Transporte ist jedoch das Ausfuhrkennzeichen unverzichtbar. Achten Sie auf korrekte Haftpflichtversicherungen, die technischen Voraussetzungen (z. B. TÜV) und vermeiden Sie Missverständnisse bei der Wahl. Nur so fahren Sie rechtlich abgesichert – auch über Grenzen hinaus.

FAQs:

1: Kann ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?
Nein, das Kurzzeitkennzeichen ist ausschließlich für den innerdeutschen Verkehr vorgesehen. Es besitzt keine internationale Gültigkeit. Fahrten ins Ausland – auch in Nachbarländer wie Österreich oder die Schweiz – sind damit nicht erlaubt. Wer dennoch die Grenze überquert, riskiert Bußgelder, Stilllegung des Fahrzeugs oder sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen fehlender Zulassung und Versicherungsschutz.

2: Ist für ein Ausfuhrkennzeichen ein TÜV-Nachweis zwingend erforderlich?
Ja. Für ein Ausfuhrkennzeichen ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) gesetzlich vorgeschrieben. Ist diese abgelaufen, muss das Fahrzeug vor Beantragung bei einer anerkannten Prüfstelle (z. B. TÜV, DEKRA) untersucht werden. Ohne gültige HU wird das Kennzeichen nicht zugeteilt, da das Fahrzeug technisch als nicht verkehrssicher gilt.

3: Wie lange im Voraus kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Ein Kurzzeitkennzeichen wird sofort bei Antragstellung aktiv – das heißt, der erste von fünf Gültigkeitstagen beginnt am Ausgabetag. Eine Vorausdatierung ist nicht möglich. Wer also beispielsweise erst übermorgen fahren will, sollte das Kennzeichen erst dann beantragen, da es sich sonst „verbraucht“, ohne genutzt zu werden.

4: Kann ich ein Ausfuhrkennzeichen für ein nicht zugelassenes Fahrzeug nutzen?
Ja. Ein Ausfuhrkennzeichen wird häufig gerade für abgemeldete Fahrzeuge beantragt, die verkauft und ins Ausland exportiert werden. Wichtig ist jedoch, dass alle erforderlichen Unterlagen (Zulassungsbescheinigung I & II, HU-Nachweis, Versicherung etc.) vollständig vorliegen. Die vorherige Zulassung in Deutschland ist keine Voraussetzung, sofern die Herkunft des Fahrzeugs belegt ist.

5: Welche Versicherung brauche ich für ein Ausfuhrkennzeichen?
Für Ausfuhrkennzeichen wird eine spezielle „Zollversicherung“ benötigt. Diese deckt Kfz-Haftpflicht im Ausland ab und gilt je nach Tarif für 15 bis 365 Tage.

6: Was kostet ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen?
Die Kosten variieren je nach Dienstleister und Zusatzleistungen (z. B. Versicherung, TÜV, Nummernschilder). Typische Richtwerte:

  • Kurzzeitkennzeichen: ca. 30–60 € (inkl. Schilder und eVB)
  • Ausfuhrkennzeichen: ca. 120–250 € (inkl. Schilder, Zollversicherung, Zulassungsgebühr)
    Bei längerer Gültigkeit, höheren Versicherungssummen oder zusätzlicher Dokumentenprüfung können höhere Beträge entstehen.

7: Was passiert, wenn mein Kennzeichen abgelaufen ist?
Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder abgestellt werden – weder mit Kurzzeit- noch mit Ausfuhrkennzeichen. Zuwiderhandlungen gelten als Fahren ohne Zulassung bzw. Versicherungsschutz und können zu Bußgeldern, Punkten und Fahrzeugstilllegung führen. Ist eine Weiterfahrt notwendig, muss ein neues Kennzeichen beantragt werden.

8: Kann ich das Kennzeichen selbst gestalten oder reservieren?
Bei Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen ist keine Wunschkennzeichen-Reservierung möglich. Die Kennzeichenkombination wird vom System automatisch vergeben. Gestaltung oder Auswahl von Buchstaben/Zahlen – wie bei regulären Kennzeichen – ist daher nicht vorgesehen.

9: Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für ein nicht fahrbereites Fahrzeug nutzen?
Nein. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für verkehrstaugliche Fahrzeuge verwendet werden – das bedeutet: Das Fahrzeug muss bremsbereit, lenkfähig und grundsätzlich fahrtüchtig sein. Ist das Fahrzeug nicht fahrbereit, z. B. nach einem Unfall oder ohne funktionierenden Motor, ist ein Transport auf dem Anhänger erforderlich.

10: Kann ein Ausländer ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen in Deutschland beantragen?
Ja, auch Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen beide Kennzeichenarten beantragen. Allerdings müssen sie bei der Zulassungsstelle einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen und ggf. eine deutsche Adresse für den Antragsprozess benennen (z. B. Hotel oder Händleradresse). Zudem gelten für Versicherungen oft abweichende Tarife oder Anforderungen.

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