Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kfz-Zulassungscenter München – Inhaber: Sami Chlendi
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kfz-Zulassungscenter München – Inh. Sami Chlendi (im Folgenden: „Dienstleister“) und dem jeweiligen Auftraggeber (im Folgenden: „Kunde“), soweit keine abweichenden Individualvereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Durchführung technischer Übermittlungsleistungen im Zusammenhang mit kfz-bezogenen Verwaltungsvorgängen, namentlich die Einreichung, Weiterleitung oder Überbringung von Unterlagen an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde.
(3) Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Geltung fremder AGB wird hiermit vorsorglich und endgültig ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsumfang und Abgrenzung
(1) Der Dienstleister schuldet ausschließlich die termingerechte und formkonforme Übermittlung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen an die sachlich und örtlich zuständige Zulassungsstelle.
(2) Eine inhaltliche Überprüfung, rechtliche Bewertung, Vervollständigung oder Nachbearbeitung der Unterlagen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet. Der Dienstleister handelt insoweit als reiner Übermittlungsgehilfe (Bote) ohne rechtliche Verantwortung für die formale oder materielle Richtigkeit der übermittelten Inhalte.
(3) Der Dienstleister übernimmt keine behördlichen Erklärungen, Rechtsberatung, Antragstellung im eigenen Namen oder Einwirkungen auf das Verwaltungsverfahren.
(4) Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, den Bearbeitungsstand nach Übergabe der Unterlagen zu kontrollieren, Rückfragen der Behörde zu beantworten oder den Kunden über Verfahrensfortschritte zu informieren.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des behördlichen Vorgangs erforderlichen Unterlagen, Erklärungen und Informationen vollständig, zutreffend, in verwertbarer Form und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde trägt das alleinige Risiko für inhaltliche oder formale Fehler, fehlende Vollmachten, verspätete Einreichung, technische Unlesbarkeit oder sonstige Verarbeitungshemmnisse.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle gesetzlichen, vertraglichen und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Zulassung gegeben sind.
(4) Etwaige Rückfragen, Mängelrügen oder Ergänzungsanforderungen der Zulassungsstelle sind vom Kunden unmittelbar und eigenverantwortlich zu beantworten. Die Verpflichtung zur Fristenkontrolle verbleibt uneingeschränkt beim Kunden.
§ 4 Risikoübernahme und Verantwortungsbereich
(1) Jegliche Entscheidung, Verzögerung oder Maßnahme der Zulassungsstelle liegt ausschließlich in der hoheitlichen Sphäre der Behörde und entzieht sich dem Einfluss- und Verantwortungsbereich des Dienstleisters.
(2) Der Kunde übernimmt das vollständige Risiko für Verzögerungen, Ablehnungen, Rückfragen, Nachforderungen, Kostenbescheide, Stilllegungen oder andere Verwaltungsfolgen infolge unvollständiger, unrichtiger oder verspäteter Unterlagen, selbst wenn der Fehler auf behördliches oder technisches Fehlverhalten zurückzuführen ist.
(3) Ein etwaiges schuldhaftes Verhalten der Zulassungsstelle – einschließlich grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung – ist dem Dienstleister nicht zuzurechnen und begründet weder eine Minderung des Entgelts noch einen Schadensersatzanspruch gegen diesen.
§ 5 Haftung
(1) Die Haftung des Dienstleisters ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Verwaltungsstrafen ist ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für Datenverlust, fehlerhafte Eingaben, technische Übertragungsstörungen oder Verzögerungen bei der Übergabe an Dritte ist ausgeschlossen, sofern dem Dienstleister keine grob fahrlässige Pflichtverletzung zur Last fällt.
(4) Die Haftung für Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB), Subunternehmer oder Dritte, denen sich der Dienstleister zur Auftragserfüllung bedient, ist im selben Umfang beschränkt.
§ 6 Vergütung, Fälligkeit und Rücktrittsausschluss
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils bei Auftragserteilung geltenden Preisliste oder einer schriftlich getroffenen Individualvereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist mit Auftragserteilung zur sofortigen Zahlung fällig. Eine Bearbeitung erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Ein Rücktrittsrecht des Kunden bei Verzögerung, Ablehnung oder Unterbrechung des behördlichen Verfahrens besteht nicht, da die Vertragserfüllung des Dienstleisters mit Übergabe der Unterlagen an die Behörde als erbracht gilt.
(4) Rückerstattungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall nachträglicher Ablehnung, Verwaltungskosten oder Nichtbearbeitung durch die Behörde.
§ 7 Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO zum Zweck der Vertragsdurchführung.
(2) Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an Stellen, deren Einschaltung für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist, insbesondere an Zulassungsstellen, IT-Dienstleister oder Transportdienstleister.
(3) Der Dienstleister haftet nicht für Datenschutzverletzungen außerhalb seines Herrschaftsbereichs, insbesondere nicht für Datenverluste oder Fehlverarbeitungen in Systemen der Behörde.
(4) Nach vollständiger Abwicklung des Vorgangs ist der Dienstleister berechtigt, sämtliche Daten und Unterlagen unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu löschen oder zu vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Rückgabe und Aufbewahrung von Unterlagen
(1) Eine Rückgabe überlassener Unterlagen erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Anforderung des Kunden innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erledigung. Danach besteht keine Rücknahmepflicht.
(2) Der Dienstleister ist berechtigt, Originaldokumente nach Fristablauf ordnungsgemäß zu vernichten. Eine dauerhafte Archivierung erfolgt nicht.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine rechtlich zulässige Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Textform ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
Stand: München, 01. 01. 2017