
E-Kennzeichen München: Jetzt Vorteile nutzen!
Elektroautos und Plug-in-Hybride sind längst keine Randerscheinung mehr – sie prägen das Stadtbild…
E-Kennzeichen München: So sichern Sie sich alle Vorteile jetzt!
Elektroautos und Plug-in-Hybride sind längst keine Randerscheinung mehr – sie prägen das Stadtbild von München zunehmend. Wer ein umweltfreundliches Fahrzeug fährt, kann mit dem E-Kennzeichen nicht nur etwas für die Umwelt tun, sondern auch konkrete Vorteile im Alltag genießen. Doch wie bekommt man ein solches Kennzeichen? Welche Voraussetzungen gelten, und lohnt sich der Aufwand überhaupt? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – klar erklärt, praxisnah und auf München zugeschnitten.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist ein E-Kennzeichen?
- Welche Fahrzeuge bekommen ein E-Kennzeichen?
- Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen in München?
- Wie beantrage ich ein E-Kennzeichen?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Was kostet das E-Kennzeichen in München?
- E-Kennzeichen für Gebrauchtwagen und nachträgliche Beantragung
- Fazit: Kleine Plakette, große Wirkung
- FAQs
Was ist ein E-Kennzeichen?
Das sogenannte E-Kennzeichen ist ein amtliches Nummernschild für Fahrzeuge mit elektrischem oder teilelektrischem Antrieb. Es unterscheidet sich vom normalen Kennzeichen durch den zusätzlichen Buchstaben „E“ am Ende – zum Beispiel:
M-AB 1234 E
Dieses Kennzeichen zeigt sofort: Das Fahrzeug erfüllt die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) und darf bestimmte Privilegien im Straßenverkehr in Anspruch nehmen.
👉 Offizielle Informationen und Online-Termine zur Beantragung finden Sie hier: Kfz-Zulassungsstelle München – Landeshauptstadt München
Welche Fahrzeuge bekommen ein E-Kennzeichen?

Nicht jedes Auto mit Stecker ist automatisch berechtigt. Die wichtigsten Gruppen:
- Reine Elektrofahrzeuge (BEV)
→ fahren ausschließlich mit Batterie und Elektromotor. - Plug-in-Hybride (PHEV)
→ haben zusätzlich einen Verbrennungsmotor, müssen aber bestimmte Grenzwerte einhalten:- Max. 50 g CO₂ pro Kilometer oder
- Mindestreichweite von 30 km (bei älteren) bzw. 60 km (bei neueren Modellen).
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
→ werden mit Wasserstoff betrieben.
Nicht berechtigt: Mild-Hybride und klassische Hybridfahrzeuge ohne Ladeanschluss.
👉 E-Kennzeichen schnell und stressfrei beantragen – direkt über das Zulassungscenter MUC: www.zulassungscenter-muc.de/autokennzeichen
Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen in München?
München fördert E-Mobilität aktiv – mit spürbaren Vorteilen im Stadtverkehr:
- Kostenfreies oder vergünstigtes Parken auf ausgewiesenen Stellplätzen.
- Zufahrt zu Umweltzonen auch bei temporären Fahrverboten.
- Bevorzugung bei Ladesäulen-Parkplätzen – oft ausschließlich für E-Kennzeichen reserviert.
- Nutzung bestimmter Busspuren (Pilotprojekte in einzelnen Städten).
- Signalwirkung: Wer ein E-Kennzeichen fährt, zeigt Engagement für Nachhaltigkeit – auch im geschäftlichen Umfeld ein Imagevorteil.
Wie beantrage ich ein E-Kennzeichen?
Die Beantragung erfolgt bei der Zulassungsstelle München oder über einen Dienstleister wie das Zulassungscenter MUC.
Ablauf:
- Fahrzeug prüfen: Erfüllt Ihr Auto die gesetzlichen Anforderungen?
- Unterlagen zusammenstellen (siehe unten).
- Antrag bei der Zulassungsstelle einreichen – persönlich oder über einen Zulassungsservice.
- Kennzeichen prägen lassen und amtlich stempeln.
Wenn Sie bereits ein zugelassenes Elektroauto fahren, können Sie das E-Kennzeichen nachträglich beantragen – ohne das Fahrzeug neu zuzulassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung in München benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Personalausweis oder Reisepass
- Typgenehmigung oder COC-Papier (Nachweis der Emissionswerte)
- eVB-Nummer (Versicherungsnachweis)
- ggf. alte Kennzeichen (bei Umkennzeichnung)
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, falls ein Dienstleister beauftragt wird
Was kostet das E-Kennzeichen in München?

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Behördliche Gebühren | 28 – 35 € |
| Kennzeichenschilder (Paar) | 20 – 30 € |
| Dienstleistungsservice (optional) | 30 – 60 € |
Gesamtkosten: etwa 50 – 100 Euro, je nachdem, ob Sie selbst beantragen oder den Service des Zulassungscenter MUC nutzen.
👉 Oder gleich online abmelden, um Zeit und Wege zu sparen:
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E-Kennzeichen für Gebrauchtwagen und nachträgliche Beantragung
Wenn Sie ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft haben, das noch kein E-Kennzeichen trägt, können Sie dieses jederzeit nachträglich beantragen. Dazu genügt eine einfache Ummeldung oder Kennzeichenänderung bei der Zulassungsstelle. Der Ablauf ist derselbe – lediglich das bestehende Kennzeichen wird gegen ein neues mit dem Buchstaben „E“ getauscht.
Tipp:
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Sie fahren elektrisch oder planen den Umstieg? Dann nutzen Sie die Vorteile eines E-Kennzeichens – kostenloses Parken, privilegierte Zufahrten und steuerliche Vergünstigungen. Das Zulassungscenter MUC übernimmt für Sie die komplette Beantragung: Wir prüfen die Voraussetzungen, bereiten alle Unterlagen vor und kümmern uns um die Zulassung direkt bei der Behörde.
So sparen Sie Zeit, vermeiden Behördengänge und erhalten Ihr neues Kennzeichen in kürzester Zeit – professionell, zuverlässig und ohne Bürokratie-Stress.
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Fazit:
Ein E-Kennzeichen ist Ihr direkter Zugang zu mehr Freiheit und Vorteilen im Straßenverkehr: Sie dürfen in München oft kostenlos parken, bleiben bei Umweltzonen mobil und zeigen zugleich Ihr Engagement für nachhaltige Mobilität. Der Aufwand für die Beantragung ist gering, die Vorteile sind dauerhaft. Wer Zeit sparen will, lässt die Beantragung einfach vom Zulassungscenter MUC übernehmen – schnell, unkompliziert und ohne Behördentermin.
FAQs:
1. Muss ich für das E-Kennzeichen eine neue Kfz-Versicherung abschließen?
Nein, eine neue Versicherung ist in der Regel nicht nötig. Ihre bestehende Kfz-Versicherung bleibt bestehen – allerdings lohnt sich ein kurzer Anruf bei Ihrem Versicherer. Einige Anbieter gewähren für Elektrofahrzeuge Rabatte oder spezielle Tarife, weil sie als umweltfreundlich und wartungsarm gelten. Wenn Sie Ihr Kennzeichen ändern lassen (z. B. nachträglich auf ein E-Kennzeichen), benötigt die Versicherung lediglich die neue Kennzeichenkombination. Achten Sie darauf, dass die Police anschließend aktualisiert wird, damit der Versicherungsschutz lückenlos bestehen bleibt.
2. Kann ich ein E-Kennzeichen beantragen, obwohl mein Plug-in-Hybrid schon zugelassen ist?
Ja, das ist problemlos möglich. Sie können das E-Kennzeichen nachträglich beantragen, sobald Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Kriterien erfüllt – also eine elektrische Mindestreichweite oder einen CO₂-Grenzwert unter 50 g/km. In diesem Fall müssen Sie nur eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle München durchführen. Sie erhalten dann ein neues Kennzeichen mit dem Buchstaben „E“ am Ende, Ihre Zulassungsbescheinigung wird entsprechend aktualisiert. Das ist ein gängiger Schritt, den viele Fahrzeughalter erst später vornehmen, wenn sie die Vorteile eines E-Kennzeichens kennen.
3. Wie erkenne ich, ob mein Fahrzeug für ein E-Kennzeichen berechtigt ist?
Am einfachsten prüfen Sie das über die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) Ihres Fahrzeugs. Dort finden Sie unter Punkt V.7 den CO₂-Ausstoß und unter Punkt 9 die Kraftstoffart. Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Daten auch direkt bei der Zulassungsstelle München oder beim Hersteller-Service anfragen. Auch Online-Tools wie die Fahrzeugdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts geben Aufschluss. Wichtig ist: Nur Fahrzeuge, die die gesetzlichen Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen, erhalten die Genehmigung – Hybrid ist nicht gleich Hybrid.
4. Welche steuerlichen Vorteile habe ich mit einem E-Kennzeichen?
Reine Elektrofahrzeuge sind in Deutschland bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis Ende 2025 erstmals zugelassen werden. Danach greift eine reduzierte Steuer. Plug-in-Hybride zahlen weiterhin Kfz-Steuer, profitieren aber teilweise von geringeren Sätzen, sofern sie emissionsarm sind. Ein weiterer Pluspunkt: Wer ein E-Kennzeichen fährt, sendet auch ein positives Signal für Unternehmen, da Firmenflotten mit E-Autos steuerlich begünstigt sind – sowohl bei der Dienstwagenbesteuerung (0,25 %-Regel) als auch bei der Abschreibung.
5. Darf ich mit einem E-Kennzeichen kostenlos parken – überall in München?
Nein, leider nicht überall. Kostenfreies oder vergünstigtes Parken gilt nur auf ausgewiesenen Flächen, die von der Stadt München entsprechend beschildert sind. Dort steht meist der Zusatz „E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs frei“ oder „E-Fahrzeuge mit Parkscheibe frei“. Wenn kein solcher Hinweis vorhanden ist, gelten die normalen Parkgebühren. Achten Sie außerdem darauf, dass manche Parkhäuser in München eigene Regelungen haben – in vielen Fällen sind E-Fahrer dort bevorzugt, etwa durch spezielle Ladeplätze oder Rabatte.
6. Was passiert, wenn ich mein E-Kennzeichen verliere oder das Auto verkaufe?
Beim Verlust oder Diebstahl Ihres E-Kennzeichens gelten dieselben Regeln wie bei herkömmlichen Kennzeichen: Sie müssen den Verlust unverzüglich der Polizei und Zulassungsstelle melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Beim Fahrzeugverkauf wird das E Kennzeichen automatisch entwertet oder umgemeldet, je nachdem, ob der Käufer das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk anmeldet. Tipp: Wenn Sie in München wohnen, kann das Zulassungscenter MUC die komplette Neubeantragung oder Umschreibung für Sie übernehmen – so vermeiden Sie Wartezeiten und Fehler bei der Antragstellung.
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